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Den
Anwälten der Parteien kommt im Zusammenhang mit einem Mediationsverfahren
oft eine wichtige Bedeutung zu. Sie beraten ihre jeweiligen Mandanten
bei der Auswahl des Mediators/der Mediatorin, informieren sie über
Chancen und Risiken eines alternativ durchzuführenden Gerichtsverfahrens
und wirken an der Formulierung einer Abschlussvereinbarung mit. In
vielen Fällen nehmen sie auch als Berater der Parteien an den
gemeinsamen Sitzungen teil.
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Der Mediator/die Mediatorin rechnet in der Regel nach Stunden- oder
Tagessätzen ab. Grundsätzlich trägt jede Partei davon
die Hälfte sowie ihre Reisekosten und die Kosten ihrer eventuellen
anwaltlichen Vertretung im Mediationsverfahren. Damit ist ein Mediationsverfahren
zumeist deutlich günstiger als ein Gerichtsprozess.
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